Erstellt von Dr. René Sasse, Rechtsanwalt
Veröffentlicht im September 2020
https://www.heilpraktikerrecht.com/gutachten/
Geschäftsstelle: Heilkundezentrum Saarlouis
Kaiser Friedrich Ring 30
66740 Saarlouis
Fon: 06831-4870732
Fax: 06831-4870836
email: info@hpvsw.de
Die Gutachter bestätigen: Der Beruf der Heilpraktiker/innen ist grundgesetzlich geschützt Aktualisiert am 24.08.2021
Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein schriftliches Stellungnahmeverfahren durchgeführt
Am 8.7.2021 hat das BMG 62 Verbände aus dem Gesundheitsbereich und auch einige Heilpraktikerverbände angeschrieben und um die Beantwortung von 12 Fragen gebeten, die sich aus dem BMG-Gutachten für den Heilkundebereich ergeben.
Wir haben den Heilpraktiker/innen-Berufs- und Fachverbände daraufhin angeboten, eine gemeinsame Stellungnahme auf Basis der schon existierenden juristischen Bewertung des BMG-Gutachtens unseres Verbandes in Zusammenarbeit mit dem Rechtsanwalt Dr. Renè Sasse zu verfassen. 18 Berufs- und Fachverbände haben sich auf eine solche gemeinsame Fragenbeantwortungen geinigt. Am 19.08.2021 ist die gemeinsame Stellungnahme dem Ministerium zugeleitet worden.
Einige Verbände haben signalisiert, dass sie in einem eigenen Anschreiben ans BMG die gemeinsamen Positionen teilweise oder ganz übernehmen. Wieder andere wollen von einer solchen gemeinsamen Aktion nichts wissen.
Bundesministerium für Gesundheit: Das Rechtsgutachten-Verfahren zum Heilpraktikerrecht
Das Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums wurde vom Aachener Fachanwalt für Medizin- und Verwaltungsrecht Prof. Dr. Christof Stock erstellt und datiert vom 21.04.2021. Es umfasst 308 Seiten und beschäftigt sich umfassend mit dem Heilpraktikerrecht, dem Heilkundebegriff, den Ärzten, den Gesundheitsfachberufen, den sektoralen und den Voll-Heilpraktiker/innen. Direkt-Link Gutachten BMG
Auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums steht zu lesen:
"Mit dem Rechtsgutachten ist eine Grundlage für die weitere öffentliche und ergebnisoffene Diskussion des Heilpraktikerrechts geschaffen worden. Das Bundesministerium für Gesundheit wird in einen ersten fachlichen Austausch mit den für den Vollzug des Heilpraktikergesetzes zuständigen Ländern treten, in einem weiteren Schritt werden dann die betroffenen Verbände in den Diskussionsprozess einbezogen. Das Bundesministerium für Gesundheit ist dabei bestrebt, einen transparenten Meinungsbildungsprozess zu strukturieren, in den alle betroffenen Kreise einbezogen werden."
Quelle: BMG
Rechtsanwalt Dr. R. Sasse hat in unserem Auftrag das BMG-Gutachten bewertet. Wir stellen seine Stellungnahme allen Interessierten zur Verfügung:
Sasse-BMG-Stellungnahme 17.6.2021
Wichtig: Auch Prof. Dr. Stock kommt zu der Auffassung, das ein Abschaffen der Heilpraktiker/innen verfassungsrechtlich nicht möglich ist.
Unser eigenes Gutachten zum Heilpraktikerrecht von Dr. R. Sasse können Sie hier einsehen: Sasse-Rechtsgutachten
Vor der Bundestagswahl am 26. September 2021 wird es keinen Gesetzentwurf geben. Nach der Wahl müssen wir schauen, welche Regierungskoalition gebildet wird und wie lange dies dauert, welche Abgeordneten gewählt wurden, wer für uns zuständig ist. Dann kommt die spannende Frage, ob der bisherige Gesundheitsminister auch der neue sein wird.
Pressespiegel:
MedicalTribune-Online-9.6.2021: Heilpraktiker als Heilberuf
Unsere schärfsten Gegner sind nicht erfreut: GWUP
Die Hintergründe
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat noch kein Gesetz auf den Weg gebracht. Es wurde Ende 2019 ein Gutachten zum Heilpraktikerrecht in Auftrag gegeben. Im Gutachten sollen alle Aspekte des Heilpraktikerrechts beleuchtet werden (s. unten die Leistungsanforderungen).
Manche unserer Gegner jubeln: Die Heilpraktiker sollen abgeschafft werden.
Die Wahrheit: Von vielen zu untersuchenden Aspekten zum Heilpraktikerrecht ist die Abschaffungsfrage in der Rechtsgutachten-Anforderung ein zu untersuchender Punkt. Das müssen wir sehr ernst nehmen. Aber es geht nicht einfach um ein Abschaffungs-Gutachten.
Auch die Arbeitsgruppe Heilpraktikerwesen der Gesundheitsministerkonferenz hatte bereits im November 2019 ein ausführliches Papier zur Heilpraktikerreform vorgelegt. Sowohl dieser Beschluss als auch der Beschluss aus 2020 liegt uns vor.
Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung aus CDU/CSU/SPD sieht vor, „das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit zu überprüfen“. Diese Überprüfung ist nun Ende 2019 durch das Gutachten auf den Weg gebracht.
Wird das BMG-Gutachten rechtlich objektiv geschrieben, werden es die Apologeten des Untergangs unserer Arbeit schwerer haben. In jedem Fall wissen wir dann endlich, auf was wir uns einstellen müssen und wie wir konkret reagieren können.
Geht der Gesetzgeber einen Weg, den wir nicht mittragen können, bleibt uns u.a. der Weg zum Bundesverfassungsgericht. Unser Berufsverband hat sich darauf juristisch eingestellt.
Wachsamkeit ist angesagt.
Wir haben ein eigenes Rechtsgutachten bei dem renommierten Juristen und Kenner des Heilpraktikerrechts Dr. René Sasse aus Dortmund in Auftrag gegeben. Berufsverbände, Heilpraktikerschulen und Einzelpersonen (Heilpraktiker/innen, Patient/innen) haben uns dabei unterstützt und sich in die Unterstützer-Liste eintragen lassen.
Das Gutachten ist inzwischen fertig und kann von allen Interessierten genutzt werden: www.heilpraktikerrecht.com/gutachten/
Wichtig ist auch, dass nicht nur wir als Berufsverband mit einem eigenen Rechtsgutachten agieren, sondern dass alle Betroffenen - ob Heilpraktiker/in und/oder Patient/in - nicht nachlassen, das Gesundheitsministerium, die Abgeordneten und die Medien anzuschreiben und anzusprechen.
Beschwerdetexte für Patientinnen und Patienten - Adressat das Bundesgesundheitsministerium - und weiteres Informationsmaterial stellen wir auf unserer Website zur Verfügung.
https://freieheilpraktiker.com/aktuelles/aktuelle-berufspolitik/348-patienten-musterbrief-unterschriftenliste-und-website-mustertext
Über die Entwicklung informieren wir auf unserer Sonderseite aktuell: https://freieheilpraktiker.com/aktuelles/aktuelle-berufspolitik/333-ein-eigenes-rechtsgutachten-zum-heilpraktikerrecht
Wir geben Ihnen hier die Links zu unseren Info-Papieren und den Beschwerdemöglichkeiten bei den Presse-, Rundfunk- und Fernsehanstalten:
Journalistische Sorgfaltspflicht und die Beschwerdemöglichkeiten
Zum Lesen, Herunterladen und Verteilen:
Die 10 Säulen des Heilpraktikerberufes
Unser 2018er Rechtsgutachten zum derzeitigen Heilpraktikerrecht
Anhang
Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 30.10.2019 eine öffentliche Ausschreibung für die Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Heilpraktikerrecht ausgeschrieben: Sie finden die Ausschreibung hier: evergabe-online.de
Eine Bewerbung muss bis zum 28.11.2019 eingereicht werden.
Auszug aus den Leistungsanforderungen
1.1. Rechtliche Grundlagen
…Trotz dieser Maßnahmen steht das Berufsbild des Heilpraktikers wiederkehrend im Mittelpunkt eingehender Diskussionen in der Öffentlichkeit und im politischen Raum, wobei angesichts einer fehlenden Reglementierung der Ausbildung sowie der heilkundlichen Befugnisse, die Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben, regelmäßig eine Stärkung der Patientensicherheit gefordert wird.
Der Koalitionsvertrag der laufenden, 19. Legislaturperiode sieht vor diesem Hintergrund vor, das Spektrum der heilpraktischen Behandlung im Sinne einer verstärkten Patientensicherheit zu überprüfen.
1.2. Legaldefinition
… Weiterhin häufen sich Forderungen nach einer Übertragung von Heilkunde auf einzelne Gesundheitsfachberufe, um ihre Berufsausübung unabhängiger von der ärztlichen Delegation zu machen oder Auslegungsschwierigkeiten zu vermeiden.
2. Gegenstand und Laufzeit
Das Rechtsgutachten soll das Heilpraktikerrecht einschließlich der dazu ergangenen Rechtsprechung umfassend aufarbeiten und insbesondere klären, ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte.
Zur Bewertung des Angebots ist eine schriftliche Konzeption zu erstellen. Falls Bietende zur Erfüllung des Auftrags eine Zusammenarbeit mit Dritten planen, sind die Verantwortlichkeiten für einzelne Arbeitspakete darin transparent darzustellen. Der Auftrag soll innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden.
Das Gutachten soll dabei zu folgenden Fragen Stellung nehmen:
2.1. Zu den Möglichkeiten, den „Heilpraktiker“ als Heilberuf nach Artikel 74 Abs. 1 Nummer 19 Grundgesetz zu regeln.
Kann neben dem Arzt ein weiterer Heilberuf durch Bundesrecht geregelt werden.
Bewertung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Arzt und Heilpraktiker.
Muss sich dann die Ausbildung an der Medizinerausbildung orientieren, können neben dem Arztvorbehalt weitere Erkrankungen ausgeschlossen werden.
2.2 Zu den Besonderheiten vorkonstitutionellen Rechts
Einfluss des Heilpraktikergesetzes auf Neuregelungen.
Gibt es die grundsätzliche Möglichkeit, den Heipraktikerberuf entfallen zu lassen?
Übergangsregelungen für aktuell tätige Heilpraktiker und Personen, die sich derzeit in Ausbildung befinden.
2.3. Legaldefinition der Heilkunde
Was würde der Wegfall der Heilkunde-Definition bedeuten, muss die Defition von Heilkunde dann in einem anderen Gesetz geregelt werden.
Was muss beachtet werden, würde das Heilpraktikergesetz ersatzlos entfallen.
2.4. Neuordnung des Heilkundebegriffs
Welche Abgrenzungsschwierigkeiten gibt es.
Welche Auswirkungen gäbe es auf andere Heilberufe, auf den Heilpraktikerberuf oder auch auf die Ärzteschaft.
2.5. Zur Sektoralen Heilpraktikererlaubnis
Können nach dem geltenden Recht sektorale Heilpraktikererlaubnisse eingeschränkt werden.
Können bei einer Neuregelung die sektoralen Heilpraktikererlaubnisse wegfallen?
Wären Übergangsregelungen notwendig, obwohl ihre Einführung keine gesetzliche Grundlage hat, sondern nur auf Richterrecht beruht.
In der vergangenen Woche ist die aktualisierte Coronavirus-lmpfverordnung mit Wirkung vom 8. Februar 2021 in Kraft getreten.
Gemäß S 3 Nummer 5 haben auch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie deren Praxispersonal Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2:
Näheres finden Sie unter der Datei Ablage Priorisierungscode im Login Bereich für Mitglieder im Heilpraktikerverband Süd West
Erstellt von Dr. René Sasse, Rechtsanwalt
Veröffentlicht im September 2020
https://www.heilpraktikerrecht.com/gutachten/
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Unabhängig davon, dass sich für Sie als Einsender der GANZIMMUN Diagnostics AG oder als Mitglied der LdH nichts ändern würde, sollte auf jeden Fall versucht werden, Einfluss auf die geplanten Gesetzesänderungen zu nehmen. Dies ist auch insbesondere im Interesse der von Heilpraktikern geführten Labore bzw. Laborgemeinschaften. Darum kümmern sich derzeit sehr engagiert die Berufsverbände, die sich bereits an den Gesundheitsausschuss des Bundestages gewandt haben.
Gemäß dem auf der letzten Mitgliederversammlung einstimmig gefassten Beschluss erfolgt der Austritt des UDH Landesverbandes Saar zum Jahresende 2020 aus dem Bundesverband. Das entsprechende Kündigungsschreiben ist per Einschreiben dem Vorstand des Bundesverbandes zugestellt worden.
Am 05.05.2020 wurde im Registerblatt VR163 mit dem Namen „Heilpraktiker Verband Süd-West e.V.“ unser neuer Verband eingetragen. Nach einer Übergangsfrist bis Jahresende müssen für die HP und HPA entsprechend neue Berufsausweise hergestellt werden. Dazu benötigt die Geschäftsstelle ein aktuelles Passfoto der Mitglieder und bittet darum, dieses bis zum 15.September 2020 entweder digital im Mitgliederbereich hochzuladen oder als herkömmliches analoges Foto in der Geschäftsstelle oder einem der Vorstandsmitglieder abzugeben. Ebenfalls werden mit geändertem Logo und Beschriftung neue Stempel hergestellt. Die Ausgabe der Stempel und der Berufsausweise erfolgt voraussichtlich Ende des Jahres 2020 oder zu Beginn 2021. Danach sind die Verwendung der bisherigen Stempel und Berufsausweise rechtlich nicht mehr zulässig, diese entsprechend dauerhaft ungültig zu machen oder in der Geschäftsstelle bzw. bei einem der Vorstandsmitglieder abzugeben.
Namentlich aller Vorstandsmitglieder bedanken wir uns für Ihre Mithilfe bei der anstehenden Umstrukturierung und hoffen sehr, dass nach den Monaten des gesellschaftlichen Ausnahmezustandes bald wieder geregelte Fortbildungen stattfinden können und sich der Praxisalltag normalisiert. Kein digitales Medium kann den direkten kollegialen Austausch und die konkreten Begegnungen und zwischenmenschlichen Kontakte adäquat ersetzen.
Das Soforthilfe-Programm von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Finanzminister Peter Strobel tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Damit ist das Saarland nach Bayern das erste Bundesland, indem Soforthilfen bereits beantragt werden können. 30 Millionen Euro stellt die Landesregierung zur Verfügung, je nach Mitarbeiterzahl können Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit nicht mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 3.000 bis 10.000 Euro bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, vorausgesetzt, alle Angaben sind korrekt.
Das Geld aus dem Landesprogramm steht direkt zur Verfügung. Wenn - wie erwartet - ein vergleichbares Bundesprogramm zur Verfügung steht, wird sichergestellt, dass Antragssteller ein mögliches Plus zu den Fördersätzen des Bundes zusätzlich bekommen. Wer also im ersten Schritt 3.000 Euro vom Land bekommt, kann in einem zweiten Schritt weiteres Geld vom Bund bekommen, allerdings maximal bis zur Zuschusshöhe des Bundes.
Der Antrag und die Antragsbearbeitung sind so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Wer Soforthilfe braucht, lädt den Antrag herunter, füllt ihn aus, fotografiert oder scannt ihn und schickt ihn an die zentrale Mailadresse des Ministeriums: soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
https://www.saarland.de/dokumente/res_wirtschaft/Richtlinie_Kleinunternehmer_Soforthilfe.pdf
https://www.saarland.de/dokumente/res_wirtschaft/Antrag_Soforthilfe.pdf
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Pressemitteilung 104
Sonntag, 22. März 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf
ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter
möglich.
8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.
Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
Antrag auf Mitgliedschaft -Hier-
Wir beraten Mitglieder kostenlos in wichtigen Berufsfragen des Heilpraktikers, wie z.B.:
Beratung bei der Praxiseröffnung
Vermittlung von Praktikantenplätzen für Heilpraktikeranwärter
Beratung von Patienten bei der Suche nach Therapeuten
Beratung von Kollegen bei grundsätzlichen Fragen zu ihrer Berufsausübung
Vermittlung von Gruppenverträgen im Rahmen von Krankentagegeldversicherungen sowie für den
Betriebs- und Arbeitsschutz
Hilfe durch geschulte Gutachter für Patienten und Kollegen
Weiterbildung durch Fachfortbildungsangebote
Zusendung von Gesetzesänderungen
Vermittlung von juristischer Beratung
Kostenlose Eintragung in die -Therapeutenliste im Internet
Gutachterliche Tätigkeiten im Ministerium und Gesundheitsämtern
Darüberhinaus sind wir im Interesse unseres Berufsstandes in Gesundheitsämtern und Ministerien
auf Landes- und Bundesebene tätig.
Der Heilpraktiker Verband Südwest bietet jährlich ein Programm zur Aus- und Weiterbildung an. Alle
Termine finden Sie in der Rubrik Veranstaltungen.
Unsere Mitgliedsbeiträge betragen für Heilpraktiker EUR 16,- und für Heilpraktiker-Anwärter/ Fördermitglieder EUR 8,-
monatlich.
Datenschutz Muster Patienten-Info /Webseite
Alle Fachfortbildungen u. Veranstaltungen finden, sofern nichts anderes angegeben ist, im
Victor's Residenz-Hotel Saarlouis
Bahnhofsallee 4 66740 Saarlouis
Tel. +49 6831 980-0 Fax +49 6831 980-603
Sowohl zum Stammtisch als auch zu anderen Veranstaltungen der UDH Saar sind auch Kollegen anderer Verbände herzlich eingeladen.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldungper e-mail zu unseren Fachfortbildungen bis zu 5 Tagen vorher erforderlich. Bei Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ohne vorheriger Anmeldung wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben.
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