Erstellt von Dr. René Sasse, Rechtsanwalt
Veröffentlicht im September 2020
https://www.heilpraktikerrecht.com/gutachten/
Geschäftsstelle: Heilkundezentrum Saarlouis
Kaiser Friedrich Ring 30
66740 Saarlouis
Fon: 06831-4870732
Fax: 06831-4870836
email: info@hpvsw.de
Erstellt von Dr. René Sasse, Rechtsanwalt
Veröffentlicht im September 2020
https://www.heilpraktikerrecht.com/gutachten/
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Unabhängig davon, dass sich für Sie als Einsender der GANZIMMUN Diagnostics AG oder als Mitglied der LdH nichts ändern würde, sollte auf jeden Fall versucht werden, Einfluss auf die geplanten Gesetzesänderungen zu nehmen. Dies ist auch insbesondere im Interesse der von Heilpraktikern geführten Labore bzw. Laborgemeinschaften. Darum kümmern sich derzeit sehr engagiert die Berufsverbände, die sich bereits an den Gesundheitsausschuss des Bundestages gewandt haben.
Gemäß dem auf der letzten Mitgliederversammlung einstimmig gefassten Beschluss erfolgt der Austritt des UDH Landesverbandes Saar zum Jahresende 2020 aus dem Bundesverband. Das entsprechende Kündigungsschreiben ist per Einschreiben dem Vorstand des Bundesverbandes zugestellt worden.
Am 05.05.2020 wurde im Registerblatt VR163 mit dem Namen „Heilpraktiker Verband Süd-West e.V.“ unser neuer Verband eingetragen. Nach einer Übergangsfrist bis Jahresende müssen für die HP und HPA entsprechend neue Berufsausweise hergestellt werden. Dazu benötigt die Geschäftsstelle ein aktuelles Passfoto der Mitglieder und bittet darum, dieses bis zum 15.September 2020 entweder digital im Mitgliederbereich hochzuladen oder als herkömmliches analoges Foto in der Geschäftsstelle oder einem der Vorstandsmitglieder abzugeben. Ebenfalls werden mit geändertem Logo und Beschriftung neue Stempel hergestellt. Die Ausgabe der Stempel und der Berufsausweise erfolgt voraussichtlich Ende des Jahres 2020 oder zu Beginn 2021. Danach sind die Verwendung der bisherigen Stempel und Berufsausweise rechtlich nicht mehr zulässig, diese entsprechend dauerhaft ungültig zu machen oder in der Geschäftsstelle bzw. bei einem der Vorstandsmitglieder abzugeben.
Namentlich aller Vorstandsmitglieder bedanken wir uns für Ihre Mithilfe bei der anstehenden Umstrukturierung und hoffen sehr, dass nach den Monaten des gesellschaftlichen Ausnahmezustandes bald wieder geregelte Fortbildungen stattfinden können und sich der Praxisalltag normalisiert. Kein digitales Medium kann den direkten kollegialen Austausch und die konkreten Begegnungen und zwischenmenschlichen Kontakte adäquat ersetzen.
Das Soforthilfe-Programm von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Finanzminister Peter Strobel tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Damit ist das Saarland nach Bayern das erste Bundesland, indem Soforthilfen bereits beantragt werden können. 30 Millionen Euro stellt die Landesregierung zur Verfügung, je nach Mitarbeiterzahl können Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit nicht mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 3.000 bis 10.000 Euro bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, vorausgesetzt, alle Angaben sind korrekt.
Das Geld aus dem Landesprogramm steht direkt zur Verfügung. Wenn - wie erwartet - ein vergleichbares Bundesprogramm zur Verfügung steht, wird sichergestellt, dass Antragssteller ein mögliches Plus zu den Fördersätzen des Bundes zusätzlich bekommen. Wer also im ersten Schritt 3.000 Euro vom Land bekommt, kann in einem zweiten Schritt weiteres Geld vom Bund bekommen, allerdings maximal bis zur Zuschusshöhe des Bundes.
Der Antrag und die Antragsbearbeitung sind so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Wer Soforthilfe braucht, lädt den Antrag herunter, füllt ihn aus, fotografiert oder scannt ihn und schickt ihn an die zentrale Mailadresse des Ministeriums: soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
https://www.saarland.de/dokumente/res_wirtschaft/Richtlinie_Kleinunternehmer_Soforthilfe.pdf
https://www.saarland.de/dokumente/res_wirtschaft/Antrag_Soforthilfe.pdf
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Pressemitteilung 104
Sonntag, 22. März 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf
ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter
möglich.
8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.
Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
Antrag auf Mitgliedschaft -Hier-
Wir beraten Mitglieder kostenlos in wichtigen Berufsfragen des Heilpraktikers, wie z.B.:
Beratung bei der Praxiseröffnung
Vermittlung von Praktikantenplätzen für Heilpraktikeranwärter
Beratung von Patienten bei der Suche nach Therapeuten
Beratung von Kollegen bei grundsätzlichen Fragen zu ihrer Berufsausübung
Vermittlung von Gruppenverträgen im Rahmen von Krankentagegeldversicherungen sowie für den
Betriebs- und Arbeitsschutz
Hilfe durch geschulte Gutachter für Patienten und Kollegen
Weiterbildung durch Fachfortbildungsangebote
Zusendung von Gesetzesänderungen
Vermittlung von juristischer Beratung
Kostenlose Eintragung in die -Therapeutenliste im Internet
Gutachterliche Tätigkeiten im Ministerium und Gesundheitsämtern
Darüberhinaus sind wir im Interesse unseres Berufsstandes in Gesundheitsämtern und Ministerien
auf Landes- und Bundesebene tätig.
Der Heilpraktiker Verband Südwest bietet jährlich ein Programm zur Aus- und Weiterbildung an. Alle
Termine finden Sie in der Rubrik Veranstaltungen.
Unsere Mitgliedsbeiträge betragen für Heilpraktiker EUR 16,- und für Heilpraktiker-Anwärter/ Fördermitglieder EUR 8,-
monatlich.
Datenschutz Muster Patienten-Info /Webseite
Alle Fachfortbildungen u. Veranstaltungen finden, sofern nichts anderes angegeben ist, im
Victor's Residenz-Hotel Saarlouis
Bahnhofsallee 4 66740 Saarlouis
Tel. +49 6831 980-0 Fax +49 6831 980-603
Sowohl zum Stammtisch als auch zu anderen Veranstaltungen der UDH Saar sind auch Kollegen anderer Verbände herzlich eingeladen.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldungper e-mail zu unseren Fachfortbildungen bis zu 5 Tagen vorher erforderlich. Bei Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ohne vorheriger Anmeldung wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben.
Erstellt von Dr. René Sasse, Rechtsanwalt
Veröffentlicht im September 2020
https://www.heilpraktikerrecht.com/gutachten/
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Unabhängig davon, dass sich für Sie als Einsender der GANZIMMUN Diagnostics AG oder als Mitglied der LdH nichts ändern würde, sollte auf jeden Fall versucht werden, Einfluss auf die geplanten Gesetzesänderungen zu nehmen. Dies ist auch insbesondere im Interesse der von Heilpraktikern geführten Labore bzw. Laborgemeinschaften. Darum kümmern sich derzeit sehr engagiert die Berufsverbände, die sich bereits an den Gesundheitsausschuss des Bundestages gewandt haben.
Gemäß dem auf der letzten Mitgliederversammlung einstimmig gefassten Beschluss erfolgt der Austritt des UDH Landesverbandes Saar zum Jahresende 2020 aus dem Bundesverband. Das entsprechende Kündigungsschreiben ist per Einschreiben dem Vorstand des Bundesverbandes zugestellt worden.
Am 05.05.2020 wurde im Registerblatt VR163 mit dem Namen „Heilpraktiker Verband Süd-West e.V.“ unser neuer Verband eingetragen. Nach einer Übergangsfrist bis Jahresende müssen für die HP und HPA entsprechend neue Berufsausweise hergestellt werden. Dazu benötigt die Geschäftsstelle ein aktuelles Passfoto der Mitglieder und bittet darum, dieses bis zum 15.September 2020 entweder digital im Mitgliederbereich hochzuladen oder als herkömmliches analoges Foto in der Geschäftsstelle oder einem der Vorstandsmitglieder abzugeben. Ebenfalls werden mit geändertem Logo und Beschriftung neue Stempel hergestellt. Die Ausgabe der Stempel und der Berufsausweise erfolgt voraussichtlich Ende des Jahres 2020 oder zu Beginn 2021. Danach sind die Verwendung der bisherigen Stempel und Berufsausweise rechtlich nicht mehr zulässig, diese entsprechend dauerhaft ungültig zu machen oder in der Geschäftsstelle bzw. bei einem der Vorstandsmitglieder abzugeben.
Namentlich aller Vorstandsmitglieder bedanken wir uns für Ihre Mithilfe bei der anstehenden Umstrukturierung und hoffen sehr, dass nach den Monaten des gesellschaftlichen Ausnahmezustandes bald wieder geregelte Fortbildungen stattfinden können und sich der Praxisalltag normalisiert. Kein digitales Medium kann den direkten kollegialen Austausch und die konkreten Begegnungen und zwischenmenschlichen Kontakte adäquat ersetzen.
Das Soforthilfe-Programm von Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger und Finanzminister Peter Strobel tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Damit ist das Saarland nach Bayern das erste Bundesland, indem Soforthilfen bereits beantragt werden können. 30 Millionen Euro stellt die Landesregierung zur Verfügung, je nach Mitarbeiterzahl können Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer mit nicht mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 3.000 bis 10.000 Euro bekommen. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden, vorausgesetzt, alle Angaben sind korrekt.
Das Geld aus dem Landesprogramm steht direkt zur Verfügung. Wenn - wie erwartet - ein vergleichbares Bundesprogramm zur Verfügung steht, wird sichergestellt, dass Antragssteller ein mögliches Plus zu den Fördersätzen des Bundes zusätzlich bekommen. Wer also im ersten Schritt 3.000 Euro vom Land bekommt, kann in einem zweiten Schritt weiteres Geld vom Bund bekommen, allerdings maximal bis zur Zuschusshöhe des Bundes.
Der Antrag und die Antragsbearbeitung sind so einfach und unbürokratisch wie möglich gestaltet. Wer Soforthilfe braucht, lädt den Antrag herunter, füllt ihn aus, fotografiert oder scannt ihn und schickt ihn an die zentrale Mailadresse des Ministeriums: soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
https://www.saarland.de/dokumente/res_wirtschaft/Richtlinie_Kleinunternehmer_Soforthilfe.pdf
https://www.saarland.de/dokumente/res_wirtschaft/Antrag_Soforthilfe.pdf
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:
Pressemitteilung 104
Sonntag, 22. März 2020
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte:
1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf
ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter
möglich.
8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Bund und Länder werden bei der Umsetzung dieser Einschränkungen sowie der Beurteilung ihrer Wirksamkeit eng zusammenarbeiten. Weitergehende Regelungen aufgrund von regionalen Besonderheiten oder epidemiologischen Lagen in den Ländern oder Landkreisen bleiben möglich.
Bund und Länder sind sich darüber im Klaren, dass es sich um sehr einschneidende Maßnahmen handelt. Aber sie sind notwendig und sie sind mit Blick auf das zu schützende Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung verhältnismäßig.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken insbesondere den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrecht erhalten sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für ihr Verantwortungsbewusstsein und ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
Antrag auf Mitgliedschaft -Hier-
Wir beraten Mitglieder kostenlos in wichtigen Berufsfragen des Heilpraktikers, wie z.B.:
Beratung bei der Praxiseröffnung
Vermittlung von Praktikantenplätzen für Heilpraktikeranwärter
Beratung von Patienten bei der Suche nach Therapeuten
Beratung von Kollegen bei grundsätzlichen Fragen zu ihrer Berufsausübung
Vermittlung von Gruppenverträgen im Rahmen von Krankentagegeldversicherungen sowie für den
Betriebs- und Arbeitsschutz
Hilfe durch geschulte Gutachter für Patienten und Kollegen
Weiterbildung durch Fachfortbildungsangebote
Zusendung von Gesetzesänderungen
Vermittlung von juristischer Beratung
Kostenlose Eintragung in die -Therapeutenliste im Internet
Gutachterliche Tätigkeiten im Ministerium und Gesundheitsämtern
Darüberhinaus sind wir im Interesse unseres Berufsstandes in Gesundheitsämtern und Ministerien
auf Landes- und Bundesebene tätig.
Der Heilpraktiker Verband Südwest bietet jährlich ein Programm zur Aus- und Weiterbildung an. Alle
Termine finden Sie in der Rubrik Veranstaltungen.
Unsere Mitgliedsbeiträge betragen für Heilpraktiker EUR 16,- und für Heilpraktiker-Anwärter/ Fördermitglieder EUR 8,-
monatlich.
Datenschutz Muster Patienten-Info /Webseite
Alle Fachfortbildungen u. Veranstaltungen finden, sofern nichts anderes angegeben ist, im
Victor's Residenz-Hotel Saarlouis
Bahnhofsallee 4 66740 Saarlouis
Tel. +49 6831 980-0 Fax +49 6831 980-603
Sowohl zum Stammtisch als auch zu anderen Veranstaltungen der UDH Saar sind auch Kollegen anderer Verbände herzlich eingeladen.
Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldungper e-mail zu unseren Fachfortbildungen bis zu 5 Tagen vorher erforderlich. Bei Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung ohne vorheriger Anmeldung wird eine Gebühr von 5 Euro erhoben.
![]() | Veranstaltungen anmelden |
![]() | Bildergalerie betrachten |